In den Jahren 2009 und 2010 hat sich die Stellung der Patientenverfügung deutlich verändert. Vom Parlament wurde das Gesetz zur Patientenverfügung verabschiedet und im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen. Damit schafft das Gesetz jetzt eine Rechtssicherheit, die vorher nicht da gewesen ist.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann jeder volljährige Erwachsene vorsorglich festlegen, was medizinisch unternommen werden soll, falls er nicht mehr selbst entscheiden kann. Somit ist sichergestellt, dass der Wille des Patienten auch dann umgesetzt wird, wenn er dies in der aktuellen Situation, krankheitsbedingt, nicht mehr äußern kann.

Jeder, der eine Patientenverfügung erstellt hat, kann diese auch jederzeit widerrufen.
Entscheidend ist bei der Patientenverfügung nicht, bei welcher Krankheit ein Patient welche Behandlungen wünscht oder ablehnt, sondern in welcher Behandlungssituation er diese Behandlung wünscht oder ablehnt.

Eine Patientenverfügung muss so unmissverständlich wie möglich formuliert sein. Nur so stellen Sie sicher, dass Ärzte und Angehörige Ihren Willen umsetzen können. Liegt eine Verfügung vor, hat der behandelnde Arzt zu prüfen, ob die Situationen, für die Sie das festlegt haben, auf Ihre aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist das der Fall, muss er die Patientenverfügung unmittelbar umsetzen.
Leiden Sie aber an einer schweren chronischen Erkrankung, ist es natürlich sinnvoll und hilfreich, sich in der Patientenverfügung ganz konkret auf diese Erkrankung zu beziehen und Ihre Wünsche an die Behandlung zu nennen.
Auch wenn es Experten zufolge fast unmöglich ist, in einer Patientenverfügung alle denkbaren gesundheitlichen Zustände und Behandlungsmethoden abzudecken, kann sie vermeidbare Missverständnisse so weit wie möglich ausschließen. Vermeiden Sie schwammige Phrasen wie „nicht an Schläuchen hängen“ oder „würdevolles Ableben“.
Es gibt eine große Anzahl an Formularen zur Patientenverfügung. Es kann hier weder eines besonders empfohlen oder abgelehnt werden.
Wichtig ist, dass Sie in diesen Formularen ihre Einstellungen und Wünsche wiederfinden. Es ist ebenfalls sinnvoll, zusätzlich zu einem Formular, Ihre ganz persönlichen Wertevorstellungen und Einstellungen zum eigenen Leben zu schildern. So wird daraus Ihre ganz individuelle Patientenverfügung.

Es ist dann die Aufgabe Ihres Bevollmächtigten oder Betreuers Ihrem niedergeschriebenen Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Wer sichergehen will, dass im Ernstfall möglichst viel nach seinen Vorstellungen läuft, sollte daher bestehende Patientenverfügungen überprüfen – und dafür ärztlichen Rat einholen.
Eine notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung ist aktuell nicht notwendig.
Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung in gewissen Abständen immer wieder durchzulesen und sie mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Ganz wichtig ist, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell von Ihrem Bevollmächtigten/Betreuer gefunden wird.
Haben Sie weitere Fragen zur Patientenverfügung, helfen Ihnen auch hier die Betreuungsvereine weiter.

Wenn Sie eine kostenlose Beratung zu diesem Thema wünschen, können Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Sie können unter folgenden Betreuungsvereinen wählen:
Anschriften der Betreuungsvereine:
Arbeiterwohlfahrt Stadt Kaiserslautern, Herr Jörg: Fischerstr. 47,
Tel.: 0631 67963
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Stadt, Frau Bürger: Augustastr. 16-24,
Tel.: 0631 80093141
Lebenshilfe Westpfalz e.V., Frau Förster: Pariser Str. 18,
Tel.: 0631 414707 89
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer, Herr Heber: Steinstr.27,
Tel.: 0631 37330113

Außerdem halten wir zu den oben genannten Themen regelmäßig kostenlose Sprechstunden:

jeden Mittwoch von 9:00-10:30 Uhr im Stadtteilbüro Innenstadt-West in der Königstraße 93
und
jeden Mittwoch von 11:00-12:30 im Stadtteilbüro Grübentälchen in der Friedenstraße 118