Die Vorsorgevollmacht ist das ideale Instrument, um die eigene Zukunft auch für den Fall selbst zu gestalten, dass man selbst (z.B. wegen Krankheit) nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass die Notwendigkeit einer Bevollmächtigung auch für Ehepaare besteht. Das Gleiche gilt auch für volljährige Kinder. Mit dem 18.Lebensjahr endet die elterliche Sorge, danach hat auch das „Kind“ nicht mehr automatisch einen gesetzlichen Vertreter
Damit jemand in Ihrem Namen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen kann, brauchen Sie eine sogenannte Vorsorgevollmacht.
Zuallererst müssen Sie sich die Frage stellen, ob es in Ihrer Familie oder in Ihrem Freundeskreis eine Vertrauensperson gibt, der Sie zutrauen, dass diese Sie bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Hilfsbedürftigkeit unterstützt und alle notwendigen Dinge für Sie regelt.
Haben Sie eine (oder auch mehrere) geeignete und gewillte Person(en) gefunden, so statten Sie diese mit einer Vorsorgevollmacht aus. Es gibt eine Vielzahl von Vordrucken dazu. Am sinnvollsten ist es, Sie vereinbaren einen Termin bei einem Betreuungsverein und lassen sich dort sowohl die Unterlagen als auch weitere Informationen geben.
Die Vorsorgevollmacht ermächtigt dann Ihre Vertrauensperson, für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, in Ihrem Namen alle notwendigen Geschäfte für Sie zu erledigen. Das kann von einem Antrag bei der Krankenkasse bis hin zu weitreichenden Entscheidungen im Bereich der Krankenhausbehandlung gehen.

Die Vollmacht gilt bislang noch nicht für Bankgeschäfte. Soll der/die Vollmachtnehmer auch über Ihr Konto verfügen dürfen, so regeln Sie dieses direkt bei Ihrer Bank.
Es gibt bestimmte Notwendigkeiten, die Vollmacht durch einen Notar verfassen und beurkunden zu lassen. Dieses ist z.B. der Fall, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder Inhaber eines Betriebes sind. Genaueres dazu erfahren Sie bei den Betreuungsvereinen oder direkt bei einem Notar.

Wenn Sie eine kostenlose Beratung zu diesem Thema wünschen, können Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Sie können unter folgenden Betreuungsvereinen wählen:
Anschriften der Betreuungsvereine:
Arbeiterwohlfahrt Stadt Kaiserslautern, Herr Jörg: Fischerstr. 47,
Tel.: 0631 67963
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Stadt, Frau Bürger: Augustastr. 16-24,
Tel.: 0631 80093141
Lebenshilfe Westpfalz e.V., Frau Förster: Pariser Str. 18,
Tel.: 0631 414707 89
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer, Herr Heber: Steinstr. 27,
Tel.: 0631 37330113

Betreuungsvereine Kaiserslautern beraten im Stadtteilbüro
Außerdem halten wir zu den oben genannten Themen regelmäßig kostenlose Sprechstunden:

jeden Mittwoch von 9:00-10:30 Uhr im Stadtteilbüro Innenstadt-West in der Königstraße 93
und
jeden Mittwoch von 11:00-12:30 im Stadtteilbüro Grübentälchen in der Friedenstraße 118