Stellen Sie sich vor: jemand hat keine Angehörige, benötigt jedoch Begleitung und Hilfestellung bei alltäglichen Entscheidungen.
In solch einer Situation wünscht man sich eine vertrauensvolle rechtliche Unterstützung. Wenn Sie ein solcher Unterstützer sein wollen, können Sie mit nur 3 – 5 Std. Einsatz pro Monat, durch Übernahme einer gesetzlichen Betreuung Menschen glücklicher machen!

In Deutschland werden ca. 1,2 Millionen erwachsene Menschen rechtlich betreut, weil sie wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig erledigen können.
Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt.

Es ist ein zentrales Anliegen des Betreuungsrechts, dass die betreuten Menschen so viel Selbstbestimmung wie möglich verwirklichen können. Betreuer/innen sind verpflichtet die Wünsche der Betroffenen zu beachten. Es gilt immer, das Wohl und die subjektiven Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen. Nur wenn die Wünsche dem Wohl der Betreuten widersprechen, darf davon abgewichen werden.
Es ist die Pflicht eines rechtlichen Betreuers, die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen ihrer Aufgabenkreise zu vertreten. Die „Fürsorge des Betreuten“ meint die Rechtsfürsorge, womit keine umfassende soziale Betreuung gemeint ist. Betreuer sind also insbesondere kein Kranken- oder Altenpfleger und auch keine Haushaltshilfe. Betreuer organisieren und koordinieren tatsächliche Hilfen für den Betreuten (z.B. die Pflege durch einen Pflegedienst), aber sie erbringen diese nicht selbst.
So lange der Betreute geschäftsfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt besteht, brauchten Betreuer nicht „als Privatsekretär den lästigen Schriftverkehr“ zu erledigen.

Sie werden vom zuständigen Betreuungsgericht bestellt. Ehrenamtliche Betreuer braucht die mit der Betreuung verbundenen notwendigen Aufwendungen und Auslagen nicht selbst zu finanzieren. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Kosten ersetzt werden können. Entweder jede einzelne Aufwendung abrechnen und entsprechend belegen, oder die Aufwandspauschale beanspruchen. Die Aufwandpauschale beträgt derzeit 399 Euro im Jahr (Stand: 2016). Alle ehrenamtlichen Betreuer sind im Rahmen einer Sammelversicherung durch das Land Rheinland-Pfalz haftpflicht- und unfallversichert.

Die Anregung zu einer Betreuerbestellung kann von jedem ausgehen. Ob Nachbarn, Ärzte, Bankmitarbeiter oder Familienmitglieder, jeder der aufmerksam auf eine scheinbar hilflose Person wird, kann beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Einrichtung einer gesetzl. Betreuung stellen. Ist der Antrag gestellt setzt sich folgendes Verfahren in Gang:
Das Betreuungsgericht gibt einen Auftrag an die Betreuungsbehörde, einen Sozialbericht zu erstellen. Eine Mitarbeiterin sucht dann die betroffene Person zu Hause auf und verschafft sich einen Überblick über die benötigte Unterstützung und eventuelle alternative Hilfen.
In dem Sozialbericht bezieht die Betreuungsbehörde auch Stellung zu einem geeigneten Betreuer. Das ist an dieser Stelle noch einmal wichtig zu betonen: gibt es im engeren Umkreis Personen aus der Familie oder Freundeskreis, die geeignet und gewillt sind, die Betreuung zu übernehmen, wird kein fremder Betreuer eingesetzt. Diese weit verbreitete Angst ist also unbegründet. Wird im Sozialbericht die gesetzliche Betreuung unterstützt, wird dann noch vom Gericht ein ärztliches Gutachten (sofern nicht schon vorliegt) angefordert. Liegt beides schließlich vor, wird der zuständige Betreuungsrichter persönlich eine Anhörung der betroffenen Person durchführen und dann evtl. zu der Entscheidung kommen dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird und wer diese Person sein soll.
Ein gesetzlicher Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Ebenso muss der Betreuer, egal ob er ein Familienangehöriger oder ein Fremder ist, jährlich dem Gericht Bericht erstatten und eine Vermögensaufstellung vorlegen.
Die Betreuer werden mit dieser komplexen Angelegenheit nicht allein gelassen. Hilfe und Unterstützung erhalten sie durch die Betreuungsvereine der Stadt Kaiserslautern.

Sollten wir ihr Interesse geweckt haben, rufen Sie gerne an, denn wir begleiten Sie dabei:
Anschriften der Betreuungsvereine:
Arbeiterwohlfahrt Stadt Kaiserslautern, Herr Jörg: Fischerstr. 47,
Tel.: 0631 67963
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Stadt, Frau Bürger: Augustastr. 16-24,
Tel.: 0631 80093141
Lebenshilfe Westpfalz e.V., Frau Förster: Pariser Str. 18,
Tel.: 0631 414707 89
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer, Herr Heber: Steinstr.27,
Tel.: 0631 37330113

Außerdem halten wir zu den oben genannten Themen regelmäßig kostenlose Sprechstunden:
jeden Mittwoch von 9:00-10:30 Uhr im Stadtteilbüro Innenstadt-West in der Königstraße 93
und
jeden Mittwoch von 11:00-12:30 im Stadtteilbüro Grübentälchen in der Friedenstraße 118