Mit dem 2018 beschlossenen Mobilitätsplan Klima+ 2030 hat der Stadtrat u.a. das Ziel vorgegeben, den Umweltverbund (Bus/Bahn, Rad- und Fußverkehr) zu stärken und insbesondere den Alltags- und Freizeitradverkehr zu fördern. Dadurch sollen die Klimaschutzziele der Stadt, die auch eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich vorsehen, erreicht werden.

Der Radverkehr ist traditionell in Kaiserslautern relativ schwach ausgeprägt. Mit einem Anteil von etwa 7 % an allen Wegen liegen wir in Kaiserslautern deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von etwa 11 %. In Städten mit gut ausgebauten Radwegenetz werden dagegen z.T. deutlich über 20 % aller Wege mit dem Rad zurückgelegt.

Vor diesem Hintergrund wird bei jeder straßenbaulichen Maßnahme geprüft, ob die Situation für den Radverkehr verbessert werden kann. Da 2020 im Verlauf der Friedenstraße umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen zur Erneuerung der Fahrbahndecke anstanden, bzw. noch anstehen und danach die Fahrbahnmarkierung neu aufgebracht werden muss, wurde ein Vorschlag zur Markierung Radfahrstreifen und Schutzstreifen erarbeitet, innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt und dem Bauausschuss Ende 2019 vorgestellt. Eine für Ende März geplante Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner musste coronabedingt leider ausfallen.

Schutzstreifen sind am Fahrbahnrand mit gestrichelter Linie markierte Streifen für den Radverkehr, die jedoch nur im Bedarfsfall, z.B. bei Begegnung mit Lkw oder Bussen überfahren werden dürfen. Ihre Breite soll im Regelfall 1,50 m betragen. Halten und Parken ist auf den Schutzstreifen nicht zulässig. Radfahrstreifen sind am Fahrbahnrand mit durchgezogenem Breitstrich markierte Sonderfahrstreifen, die für den Radverkehr be­nutzungspflichtig sind und vom Kraftfahrzeugverkehr nicht im Längsverkehr befahren werden dürfen. Ein Befahren zum Ein- und Abbiegen und zum Erreichen von Parkständen ist jedoch zulässig. Ihre Breite soll mindestens 1,85 m betragen.

In der Umsetzung ist die Markierung dieser Streifen eine sehr günstige Möglichkeit Radverkehrsanlagen anzulegen, wenn die Fahrbahnbreiten gering sind oder ein Umbau der kompletten Straße, wie im Falle der Friedenstraße nicht ansteht bzw. vorgesehen ist.

Mit der Markierung der Schutz- und Radfahrstreifen können auf einem längeren Abschnitt von etwa 1,4 km neue Radverkehrsanlagen angelegt werden. Dabei dient die Friedenstraße sowohl der Erschließung des Wohnquartiers Grübentälchen, als auch der Verbindung zwischen der Innenstadt und dem PRE-Park. Gerade auch für Bewohner und Arbeitnehmer im PRE-Park besteht damit die Möglichkeit abseits der viel befahrenen Mainzer Straße auf einem längeren Abschnitt über Radverkehrsanlagen in die Innenstadt bzw. in den PRE-Park zu gelangen.

Mit der Markierung der Radfahrstreifen (siehe auch Abbildung 1) in dem Abschnitt zwischen Gärtnereistraße und Donnersbergstraße ist verbunden, dass ein Parken auf der Fahrbahn künftig nicht mehr zulässig ist. Da die Bebauung entlang dieses Abschnitts durch freistehende

Einfamilienhäuser mit in der Regel mindestens zwei Stellplätzen auf dem Grundstück geprägt ist, ist der Parkbedarf für den öffentlichen Straßenraum relativ gering. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit auf dem unbefestigten Seitenstreifen auf der Nordseite der Straße zwischen den dort vorhandenen Bäumen (hier ändert sich nichts gegenüber der heutigen Situation) oder auch in den Seitenstraßen zu parken.

In dem Abschnitt zwischen Nordbahnstraße und Gärtnereistraße (siehe Abbildung 2) ist die Randbebauung durch geschlossene Bauweise und Mehrfamilienhäuser geprägt. Dementsprechend besteht dort auch ein höherer Bedarf an Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum. In diesem Abschnitt wurde

Herr Ruhland

Tel.: 0631/365 1612
e-mail: christian.ruhland@kaiserslautern.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

deshalb der vorhandene Parkstreifen auf der Südseite beibehalten und auf die Anlage von Radfahrstreifen verzichtet. Dort werden die schmäleren und überfahrbaren Schutzstreifen markiert. Dabei entfallen auf der Nordseite einzelne Parkmöglichkeiten. Aber auch in diesem Abschnitt besteht abschnittsweise die Möglichkeit, auf dem Seitenstreifen auf der Nordseite der Straße zwischen den dort vorhandenen Bäumen oder auch in den Seitenstraßen zu parken.

Die Markierungsarbeiten werden voraussichtlich zu großen Teilen im August durchgeführt. Restarbeiten auch bezüglich der noch fehlenden Abschnitte zur Erneuerung der Fahrbahndecke sollen dann noch bis Jahresende erledigt werden.