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Mrz 08

Quartiersmanager Grübentälchen

Stadtteilgespräch Grübentälchen

  • 8. März 2018
  • News

Im vergangenen Winter fand das zweite Stadtteilgespräch Grübentälchen für Bürgerinnen und Bürger statt. Themen waren Erbpachtverträge, Bebauungsplan und Straßensanierung im Grübentälchen. Hierfür waren Vertreter der Stadtverwaltung eingeladen, um zu diesen Themen zu berichten und Fragen zu beantworten.

Erbbaurecht
Herr Kuntz vom Referat Finanzen/ Abteilung Liegenschaften konnte einige Fragen zum Thema Erbbaurecht beantworten.

Stadtverwaltung Kaiserslautern

Plan mit den Erbpachtverträgen im Grübentälchen. Dieser kann im Stadtteilbüro besichtigt oder bei Bedarf per E-Mail zu geschickt werden.
Im Grübentälchen gibt es drei Erbbaurechtträger: Die Stiftung Bürgerhospital, die Stadt Kaiserslautern und die Reichswaldgenossenschaft.
Gründe für Erbpacht:
• Bodenspekulationen bekämpfen
• Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen, Eigentum zu erwerben
Beendigung Erbbaurecht:
• Zeitablauf endet – der Hauseigentümer wird entschädigt
• Verlängerung ist möglich – bis zu 75 Jahre
• Aktuell verkauft die Stadt Kaiserslautern keine Grundstücke – nur Anträge vor dem 1. August 2017 werden noch bearbeitet. Die Stadt möchte so ihr Grundvermögen erhalten. In ein paar Jahren ist ein Kauf eventuell wieder möglich
Für weitere Fragen oder wenn Sie ausführliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Kuntz Tel.: 0631 365 – 2583 E-Mail: thomas.kuntz@kaiserslautern.de

Baurecht
Zum Thema Bebauungsplan und Straßensanierung beantwortete Herr Wilhelm vom Referat Stadtentwicklung ausführlich Fragen.
Für die Siedlung Grübentälchen gibt es aktuell keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden nach § 34 BauGB „Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich“ behandelt. Vorgaben für eine Genehmigung sind:
• Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
• Gesicherte Erschließung
• Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
• Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden
• Einhaltung der bauordnungs-rechtlichen Vorschriften

Verkehrsraumneugestaltung
Die Erneuerung der Straßen erfolgt Abschnittsweise. Zunächst wurde eine Liste der sanierungsbedürftigen Straßen erstellt:

Stadtverwaltung Kaiserslautern

• Schandeinstraße mit höchster Priorität
• Gut-Heim-Straße mit zweithöchster Priorität
• Am Heiligenhäuschen mit dritthöchster Priorität
Die ersten Planungen für die Neugestaltung beginnen 2018 und die ersten Durchführungen sind für 2019 geplant.
Eine Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Für die Sanierung können Städtebaufördermittel beantragt werden. Abrechnung über Erschließungsbeiträge bzw. wiederkehrende Beiträge – Satzung über wiederkehrende Beiträge ist noch nicht beschlossen, ggf. wirksam ab 2019.

Für weitere Fragen oder wenn Sie ausführliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Wilhelm Tel.: 0631 365 – 2683 E-Mail: joachim.wilhelm@kaiserslautern.de

„Stadtteilgespräch“ wird zu „Bürgergespräch“
Zukünftig findet das „Stadtteilgespräch“ unter dem Namen „Bügergespräch“ statt. Der nächste Termin soll im 1. Halbjahr 2018 organisiert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie hierfür Themenwünsche oder Anregungen haben, können Sie sich gerne im Stadtteilbüro melden. Tel.: 0631 – 680 316 90 oder E-Mail: stadtteilbuero-gruebentalechen@gemeinschaftswerk.de

 

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